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» Impressum: Badischer Mieterring e.V. Schwarzwaldstraße 19 79117 Freiburg Fon: 0761 / 7 11 66 Fax: 0761 / 70 59 689 eMail: kontakt@badischer-mieterring.de
Verantwortlicher gemäß § 10 Abs. 3 Mediendienste-Staatsvertrag gemäß § 6 MDStV: Geschäftsführerin: Edith G. Klemisch Verein registriert bei Vereinsregister: Nr. 1035
Häufig gestellte Fragen:
Sie können das Ausfüllen des Mitgliedsantrags mit Ihrer ersten Beratung in unserer Geschäftsstelle in Freiburg, Schwarzwaldstr. 19, verbinden. Oder Sie lassen sich die Beitrittsunterlagen zusenden. Sämtliche Beitrittsunterlagen können Sie auch herunter laden. Bitte klicken Sie hier. Die Beratung erstreckt sich ausschließlich auf die Rechtsbeziehung des Mitglieds als Hauptmieter zum Vermieter für die selbstgenutzte Wohneinheit. Eine Mitgliedschaft kann eingerichtet werden für bis zu drei Bewohner pro Wohnung.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt € 6,-/Monat inklusive. Dieser wird alle drei Monate beim Mitglied eingezogen. Weitere Gebühren fallen nicht an.
Die Wartezeit bezieht sich nur auf die freiwillige Mietrechtsschutzversicherung bei der D.A.S., mit welcher wir für unsere Mitglieder einen Rahmenvertrag abgeschlossen haben. Unsere Dienstleistungen umfassen die Beratung und Vertretung in allen Mietrechtsangelegenheiten für Wohnungs- und Geschäftsraummieter hauptsächlich durch spezialisierte Mietrechtsanwälte. Diese können Sie sofort - ohne Terminvereinbarung - in Anspruch nehmen, wenn Sie sich rechtzeitig mindestens eine Stunde vor Ende der jeweiligen Sprechzeit eingefunden haben.
Sie können, müssen jedoch nicht, gleichtzeitig eine Rechtsschutzversicherung (ausgenommen: gewerblich genutzte Mietobjekte) über den Verein bei der D.A.S. zu sehr günstigen Konditionen abschließen. Diese sichert das Prozessrisiko für den Fall ab, dass sich eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht vermeiden lässt. Beachten Sie allerdings insoweit, dass der Versicherungsschutz erst für Sachverhalte eintritt, die frühestens drei Monate nach dem Beitritt zur Rechtsschutzversicherung entstehen und damit nicht für Ihr aktuelles Problem gelten könnte, über das wir Sie direkt nach Ihrem Eintritt beraten. Den aktuellen Jahresbeitrag entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Formular. Ein Antragsformular zum Herunterladen finden Sie hier.
Die Mindestmitgliedschaft beträgt ein Jahr. Sie endet durch Kündigung zum 30. Juni oder zum 31. Dezember eines Jahres. Die Kündigungsfrist beträgt ein halbes Jahr. Bei Umzug ins Ausland, bei Bezug einer eigenen Wohnung/eines eigenen Hauses und nach Todesfall wird der Beitragseinzug nach Ihrer Mitteilung gestoppt und die Mitgliedschaft beendet.
Bei uns herrscht das Wartezimmerprinzip, d.h., Sie haben die Gewähr, dass Sie tatsächlich auch dann beraten werden, wenn ein Problem ansteht und sie sich rechtzeitig (mindestens eine Stunde vor Ende der Sprechzeit) zu den verschiedenen Beratungszeiten eingefunden haben. Termine werden nicht vergeben. |
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